Sicherheit ist das oberste Gebot!

Der Kreis Bergstrasse ist als Schulträger nach den Regularien des Hess. Schulgesetzes u. a. auch für die Schülerbeförderung zuständig, die vorrangig mit öffentlichen Verkehrsmitteln abgewickelt werden soll.

Die rechtliche Grundlage für die Ausgestaltung des öffentlichen Personennahverkehrs bilden die bundesweit geltenden gesetzlichen Vorgaben wie. u. a. das Personenbeförderungsgesetz, die Straßenverkehrszulassungsordnung und die Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr.

In der Vergangenheit hat sich der Kreiselternbeirat in vielen Gesprächen mit dieser Thematik auseinandergesetzt und am 1. Hessischen Elternforum des Landeselternbeirates mitgewirkt mit dem Ziel, einen aktiven Beitrag zur Optimierung der Schülerbeförderung beizutragen. Gemeinsam erarbeiteten wir einen Forderungskatalog unter Federführung von Frau B. Eggers (LEB) aus, der an den Bundeselternbeirat und das Bundesverkehrsministerium gerichtet wurde.

Im Sommer 2007 hat der Schulträger sich aufgrund unserer Intervention dafür eingesetzt, dass im Kreis Bergstraße nunmehr 12 weitere Busse rollen. An dieser Stelle möchten wir uns insbesondere für die stets freundliche und fachlich kompetente Unterstützung bei Herrn Bickelhaupt, verantwortlich für den ÖPNV im Kreis bedanken.

In einer gemeinsamen Sitzung des Ausschusses für Schule und Soziales und des Ausschusses für Regionalpolitik und Infrastruktur des Kreises am 13.07.09 wurde auch der Kreiselternbeirat eingeladen. Vorgestellt wurde das Ergebnis eines Gutachtens zum Schülerverkehr des Kreises Bergstraße, das Herr Landrat Wilkes bei dem Planungsbüro TTK beauftragt hatte. Im Wesentlichen wurde dargestellt,

  • dass eine Verbesserung der Mitwirkung der Schulen bezüglich der Busplanung (frühzeitige Vorlage von (Fahr-) Schülerdaten und Stundenplänen für das neue Schuljahr, rechtzeitige Mitteilung von Läutezeitenänderungen und Sonderveranstaltungen etc., angestrengt werden müssen.
  • dass die Fahrplangestaltung bei Nachmittagsunterricht (differierender Unterrichtschluss an den einzelnen Wochentagen und keine Bündelung des Unterrichtsendes der Schulen eines Schulstandortes) eine logistische Herausforderung ist.
  • dass Wirtschaftlichkeit und Qualitätserhalt des Schülerverkehrs in Anbetracht der zunehmenden Schulvielfalt und der damit verbundenen Ausweitung des Fahrplanangebots angestrebt werden müssen.

 

Im Rahmen unserer Arbeit stellen wir oft fest, dass Missverhältnisse häufig entspannt gelöst werden können, wenn alle Beteiligten in einen konstruktiven und offenen Dialog treten.

Wenn Sie als Eltern hinsichtlich der Schülerbeförderung konkrete Fragen oder Anregungen haben oder Kritik äußern möchten, wenden Sie sich bitte direkt an:

Herrn
Reinhold Bickelhaupt
Kreis Bergstrasse
Verantwortlicher für den ÖPNV
Gräffstrasse 5
64646 Heppenheim
Telefon : 06252 15 55 86
Telefax : 06252 15 55 67
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